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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,796
BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Hilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen - Verteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 544; ; GKG § 11 Abs. 1, Kostenverzeichnis Nr. 1955; ; BRAGO § 14; ; BRAGO § 61a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung des Beschwerdegegenstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1048
  • MDR 2004, 472 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530(Ls.)\f0
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Gerichtskosten 5.014,65 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 27.248,27 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu den Beklagten nur in Höhe von 18% anzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Bei der Entscheidung über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - soweit dies nicht schon in dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2005 geschehen ist - hat sich der Senat nach den vom V. Zivilsenat mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048) entwickellten Grundsätzen ausgerichtet.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05

    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO (zum vorgenommenen Kostenabschlag betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH NJW 2004, 1048).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10385
BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02 (1) (https://dejure.org/2004,10385)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2004 - V ZR 343/02 (1) (https://dejure.org/2004,10385)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2004 - V ZR 343/02 (1) (https://dejure.org/2004,10385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Auszug aus BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02
    Ein im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch ist übergangen, wenn das von der Partei mit einem bestimmten Antrag in den Prozeß eingeführte Verlangen, also ein Anspruch im prozessualen Sinn, über den es von Amts wegen oder wegen des gestellten Antrags einer Entscheidung bedurfte, versehentlich nicht beschieden worden ist; § 321 ZPO setzt somit eine Entscheidungslücke voraus und dient nicht der Richtigstellung eines falschen Urteils (BGH, Urt. v. 25. Juni 1996, VI ZR 300/95, NJW-RR 1996, 1238 m.w.N.; Urt. v. 5. Februar 2003, IV ZR 149/02, WM 2003, 1396, 1397).

    In einem solchen Fall kann die beschwerte Partei das Urteil nur mit einem zulässigen Rechtsmittel angreifen (BGH, Urt. v. 5. Februar 2003, aaO).

  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine

    Auszug aus BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02
    Die Berechnung darf jedoch u.a. dann offen bleiben, wenn sie dem Kläger unmöglich ist (BGH, Urt. v. 13. März 1967, III ZR 8/66, NJW 1967, 1420, 1421).

    Ob Zinsen, die für einen begrenzten Zeitraum verlangt werden, in dem Klageantrag beziffert werden müssen, weil der Kläger sie berechnen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1967, aaO; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 253 Rdn. 131), oder ob es für die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorausgesetzte Bestimmtheit des Klageantrags genügt, daß sie bezifferbar sind (BAG, AP § 253 ZPO Nr. 2), bedarf hier keiner Entscheidung, weil es hierauf nicht ankommt.

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02
    Es war daher zur Vermeidung einer Gehörsverletzung zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BVerfG NJW 1996, 45, 46).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02
    Ein im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch ist übergangen, wenn das von der Partei mit einem bestimmten Antrag in den Prozeß eingeführte Verlangen, also ein Anspruch im prozessualen Sinn, über den es von Amts wegen oder wegen des gestellten Antrags einer Entscheidung bedurfte, versehentlich nicht beschieden worden ist; § 321 ZPO setzt somit eine Entscheidungslücke voraus und dient nicht der Richtigstellung eines falschen Urteils (BGH, Urt. v. 25. Juni 1996, VI ZR 300/95, NJW-RR 1996, 1238 m.w.N.; Urt. v. 5. Februar 2003, IV ZR 149/02, WM 2003, 1396, 1397).
  • BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 591/21

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung einer

    In einem solchen Fall kann die beschwerte Partei das Urteil auch dann, wenn das Gericht den Hilfsantrag fehlerhaft beschieden hat, nur mit einem zulässigen Rechtsmittel angreifen (BGH, Urteil vom 30. April 2004 - V ZR 343/02, juris Rn. 8).
  • BGH, 14.01.2020 - XI ZR 47/18

    Wirksamkeit des Widerrufs zweier auf den Abschluss eines

    Für einen Zinsantrag bedarf es grundsätzlich der Angabe des Prozentsatzes und des Zinsbeginns (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2004 - V ZR 343/02, juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2004 - V ZR 343/02 (2)   

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https://dejure.org/2004,14372
BGH, 15.07.2004 - V ZR 343/02 (2) (https://dejure.org/2004,14372)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - V ZR 343/02 (2) (https://dejure.org/2004,14372)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - V ZR 343/02 (2) (https://dejure.org/2004,14372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.03.2013 - XI ZR 228/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Nichtberücksichtigung unter Beweis

    Insoweit beträgt der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens für die Gerichtskosten 24.220,37 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 123.420,37 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zur Beklagten nur zu 1/5 anzusetzen sind (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - V ZR 343/02, juris).
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